Gute Behandlung zahlt sich aus!
Sie sollten es sich wert sein.

Unser Konzept beinhaltet eine ganzheitliche und individuelle Therapie. Ihr Vorteil ist eine längere Behandlungszeit und sinnvoll kombinierte Therapiemethoden. Die Details zur Leistungserbringung und zu den vereinbarten Honoraren werden in unserer Praxis auf Basis der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) festgelegt.

Die Qualifikation zum Heilpraktiker (Physiotherapie) – kein Vollheilpraktiker – erlaubt es Miriam Pambor Diagnosen zu stellen und Heilmittel aus dem Bereich der Physiotherapie selbst zu verordnen. Diese Verordnungen erfolgen jedoch nur auf Privatrezept. Die Erstattung der entstehenden Kosten ist vorab durch Sie mit Ihrer Krankenkasse zu prüfen. Falls diese die Kosten nicht übernimmt, handelt es sich um eine reine Selbstzahlerleistung.

Für gesetzlich versicherte Patienten

Den Physiotherapeuten ist es inzwischen erlaubt, verordnete Leistungen zu optimieren, d.h. eine ärztliche Verordnung durch eine entsprechende Zuzahlung aufzuwerten. Sie haben bei uns den Vorteil, dass Sie eine ergänzende Therapiezeit zu Ihrem Rezept erwerben. Über den entsprechenden Differenzbetrag als private Zuzahlung berät Sie unser Team gerne.

Für Privat- und Privat Beihilfe Patienten

Die Leistungen unserer Praxis können per Privatrezept abgerechnet werden. Die Höhe des Erstattungsbetrages hängt hierbei von Ihrer Krankenkasse und Ihrem Versicherungsvertrag ab. Hilfe zur Prüfung der Rechnung: Rote Karte von Buchner (https://www.privatpreise.de/ patienten/qualitaet-durch-privatpreise/qualitaet-in-der-therapie/)

Mit der roten Karte können Sie sich kostenlos an den Service von Buchner.de wenden, wenn Ihre Rechnung nicht oder nicht vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung rückerstattet worden ist. Ihre Rechnung können Sie auch ohne die rote Karte (gegen Gebühr) prüfen lassen.

Information

Der Erstattungsanspruch des Patienten durch die private Krankenversicherung (PKV) richtet sich nach der Ausgestaltung des zwischen Ihnen als Patient und Ihrer PKV vereinbarten Tarifs/Versicherungsvertrags. Die GebüTh regelt nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt zusätzlich auch formale und qualitative Faktoren fest, die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Praxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist. Die allgemeinen Grundsätze der Honorarabrechnung können Sie als AGB im Internet (www.privatpreise.de) oder in der bei uns ausliegenden Broschüre nachlesen. Diese sind Bestandteil des Behandlungsvertrags zwischen Ihnen und uns.

Die Erstattung der Beihilfeberechtigten richtet sich nach den jeweils gültigen  Beihilfevorschriften auf Landes- oder Bundesebene. Die beihilfefähigen Höchstsätze sind, entgegen der Aussage einiger Versicherungen, keine amtlichen Preislisten, sondern begrenzen nur den Zuschuss des Beihilfegebers auf einen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums „ nicht kostendeckenden“ Satz.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns gegenüber zur Begleichung unserer Honorarabrechnung verpflichtet sind, unabhängig davon in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Ihnen diese Kosten durch ihre Versicherung und/oder Beihilfestelle erstattet werden.

Für Selbstzahler

Auch ohne Rezept vom Arzt können Sie die oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen.

Osteopathisch orientierte Physiotherapie auf der Grundlage des sektoralen Heilpraktikergesetzes

Für eine eventuelle Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse benötigen Sie ein Rezept vom Arzt mit der Diagnose und der Anzahl der gewünschten Behandlungen „Manuelle Therapie mit osteopathische Techniken“. Weitere Informationen finden Sie hier: www.osteokompass.de

Ansonsten handelt es sich um eine rein private Leistung.

Sportphysiotherapie

30-50 Minuten: 48-80 €

(abhängig vom Therapieansatz)

Massage

30 Minuten: 40€

Training

60 Minuten: 80€

Osteopathisch orientierte Physiotherapie auf der Grundlage des sektoralen Heilpraktikergesetzes

60 Minuten: 90€

Lizenz

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