Effektiv und sinnvoll zum Ziel

Ihr erster Termin

Wir möchten Sie zielgerichtet und ganzheitlich betreuen. Daher beinhaltet der erste Termin Ihrer Behandlungssequenz/ Ihres Rezeptes bei uns eine ausführliche Befundaufnahme.

Handtücher

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch als Therapieliegenauflage mit. Und denken Sie bitte daran, es nach der Behandlung wieder mit zu nehmen.

Terminabsagen

Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen Termin einzuhalten, geben Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vorher Bescheid – persönlich, per Email oder auf unserem Anrufbeantworter.

Wir sind eine Terminpraxis und können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben. Bei verspäteter Absage oder Nicht-Erscheinen wird Ihnen daher die versäumte Behandlung privat in Rechnung gestellt.

Zeitlicher Rahmen

Die Behandlungszeit richtet sich nach der vereinbarten Leistung. In dieser Behandlungszeit sind folgende Leistungen enthalten:

  • An- und Auskleiden
  • Durchführung der Leistung
  • ggf. erforderliche Nachruhe
  • Verlaufsdokumentation
  • sonstige Arbeiten, wie z.B. Anlegen der Elektrotherapie oder Wärmepackung, etc.

Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, würden wir Sie bitten, ca. 5 Minuten vor dem festgelegten Termin in der Praxis zu erscheinen. Das ermöglicht allen Beteiligten einen entspannten Therapiebeginn bzw. das Erledigen notwendiger Formalitäten. Sollte es unsererseits einmal zu einer zeitlichen Verzögerung kommen, bitten wir um Verständnis.

Beginn der Behandlung

Laut Vorschrift der gesetzlichen Krankenkassen muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum Ihres Rezeptes beginnen. Ist auf Ihrem Rezept kein spätester Behandlungsbeginn vermerkt, verliert Ihr Rezept nach Ablauf von 14 Tagen (inklusive Sonn- und Feiertage) seine Gültigkeit. (Privat- und Beihilfeversicherte sind an diese Frist nicht gebunden)

Unterbrechung der Behandlung

Wir können die Behandlung fortführen, wenn diese für nicht mehr als 14 Tage unterbrochen wird. Wird die Behandlung länger als 2 Wochen ausgesetzt, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine erneute Verordnung Ihres Arztes. Die laufende Verordnung muss abgebrochen (abgerechnet) werden.

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